Leihoma und Omadienst: Ablauf, Kosten und was man vorher vereinbart

Veröffentlicht am 11. Oktober 2026 · Geprüft am 11. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Eine Leihoma ist eine ältere Person, die ein Oma-Opa-Dienst an eure Familie vermittelt und die eure Kinder stundenweise betreut, zum Beispiel vom Kindergarten oder Hort abholt (oesterreich.gv.at). Die Omadienste des Katholischen Familienverbands nennen in Kärnten und Oberösterreich 10 bis 14 Euro pro Stunde (Kärnten, Oberösterreich); je nach Bundesland kommen Vermittlungsgebühr und Mitgliedsgebühr dazu. Alle Angaben: Stand Oktober 2026.

Was ist eine Leihoma und was macht ein Omadienst?

Das österreichische Behördenportal führt Leihomas und Leihopas unter den Formen der Kinderbetreuung, neben Kindergruppen und Tagesmüttern und Tagesvätern (oesterreich.gv.at, zuletzt aktualisiert am 1. Jänner 2023). Es beschreibt sie so:

  • Für wen: Familien, in denen die Großeltern fehlen.
  • Wer kommt: ältere, körperlich und geistig agile Menschen. Ob jemand geeignet ist, klärt der Oma-Opa-Dienst vorher in einem Gespräch.
  • Was sie tun: die Kinder betreuen, wenn ihr arbeitet oder abends ausgeht, sie vom Kindergarten oder Hort abholen und etwas mit ihnen unternehmen.
  • Was sie nicht tun: Hausarbeit. Leihomas und Leihopas sollen keine Haushaltshilfe sein, sondern sich ausschließlich um die Kinder kümmern.
  • Ziel: eine kontinuierliche, familiäre Beziehung, in der die Leihoma für die Kinder zur Bezugsperson wird.

Leihoma finden: Wie vermittelt ein Omadienst in Österreich?

Einzelne Dienste nennt das Behördenportal nicht. Der Katholische Familienverband betreibt Omadienste in sieben Bundesländern; die Kontaktstellen stehen auf seiner Übersichtsseite. Die Landesstellen in Kärnten, Oberösterreich und Salzburg beschreiben den Weg so:

  1. Anfragen. Ihr stellt eine Vermittlungsanfrage bei der Stelle eures Bundeslandes: in Oberösterreich über ein Kontaktformular, in Salzburg über die dort verlinkte Vermittlungsanfrage (Omadienst Salzburg). Oberösterreich setzt voraus, dass ihr regelmäßig Betreuung braucht und keine Haushaltshilfe erwartet (Omadienst OÖ).
  2. Auswahl. Der Omadienst Kärnten berücksichtigt Wohnort, Familiensituation und die Wünsche beider Seiten (Omadienst Kärnten).
  3. Vereinbaren. Sind Familie und Leihoma miteinander einverstanden, regeln sie in Kärnten Betreuungszeiten und Kosten selbst (Omadienst Kärnten).

In Salzburg sind die Leih-Großeltern in einem eintägigen Seminar ausgebildet und besuchen regelmäßig pädagogische Veranstaltungen (Omadienst Salzburg). Der Familienverband Kärnten vermittelt nach eigenen Angaben überwiegend Leihomas und Babysitter, die zuvor einen Kinderbetreuungs- und Notfallkurs besucht und ein Zertifikat erhalten haben (Omadienst Kärnten).

Leihoma-Kosten in Österreich: Was kostet eine Stunde?

Die Sätze unterscheiden sich je Bundesland. Die Seiten der Landesstellen tragen kein Datum; abgerufen am 11. Oktober 2026:

BundeslandSatz pro StundeDazu kommtQuelle
KärntenRichtsatz mindestens 10 bis 14 Eurofür Mitglieder des Familienverbands keine VermittlungsgebührOmadienst Kärnten
Oberösterreich10 bis 14 Euro, eventuell Fahrtkostenersatzeinmalig 60 Euro Vermittlungsgebühr bei gelungener Vermittlung; 23 Euro Mitgliedsgebühr pro Jahr, solange die Betreuung bestehtOmadienst OÖ
Salzburgje nach Betreuungsaufwand 10 bis 12 Euro für ein Kind, 12 bis 15 Euro für zwei oder mehr KinderVermittlungsgebühr und/oder Mitgliedschaft; die Beträge stehen nicht auf der SeiteOmadienst Salzburg

Oberösterreich und Salzburg sprechen von einer Aufwandsentschädigung; in Salzburg ist sie für Telefonate, Fahrtkosten sowie Aus- und Weiterbildung gedacht. In den anderen Bundesländern erfragt ihr den Satz bei der Kontaktstelle.

Ein fester Nachmittag pro Woche mit vier Stunden zu 12 Euro kostet 48 Euro, in vier Wochen 192 Euro (eigene Rechnung).

  • Unterstützung: In Oberösterreich können Alleinerziehende und einkommensschwache Familien über den Licht-ins-Dunkel-Fonds unterstützt werden (Omadienst OÖ).
  • Steuer: Absetzen könnt ihr die Kosten in Österreich grundsätzlich nicht. Seit 1. Jänner 2019 ist das laut Merkblatt des Familienverbands wegen des Familienbonus Plus entfallen (Merkblatt, Stand Jänner 2026).

Österreich: Leihoma selbständig oder mit Dienstleistungsscheck bezahlen?

Das Merkblatt des Familienverbands zu Steuer und Sozialversicherung (Stand Jänner 2026) unterscheidet zwei Fälle:

  • Selbständig. Die Leihoma zeichnet ihre Einnahmen selbst auf und kümmert sich um Steuer und Sozialversicherung. Sie ist verpflichtet, euch eine Bestätigung (Rechnung) über die erhaltenen Beträge auszustellen.
  • Dienstverhältnis. Dafür spricht laut Merkblatt, wenn ihr fixe Stunden vereinbart und sie auch bezahlt, wenn die Leihoma kurz krank ist oder ihr sie ausnahmsweise nicht braucht. Für eine Vertretung während ihrer Krankheit sorgt ihr dann auf eigene Kosten. Als beste Lösung nennt das Merkblatt hier den Dienstleistungsscheck.

Der Scheck deckt Kinderbeaufsichtigung und gilt für Arbeitsverhältnisse, die auf höchstens einen Monat befristet sind und wiederholt abgeschlossen werden können. Bei einem Arbeitgeber sind 2026 höchstens 755,01 Euro im Monat möglich (oesterreich.gv.at). Der Mindeststundenlohn für Kinderbetreuung beträgt seit 1. Jänner 2026 18,07 Euro einschließlich Urlaubsabgeltung und Sonderzahlungen (Merkblatt), also mehr als die Sätze der Omadienste. Ein Scheck über 10 Euro kostet euch 10,20 Euro (BVAEB); die 20 Cent enthalten laut Merkblatt Unfallversicherung und anteilige Verwaltungskosten. Wie ihr den Scheck kauft und ausfüllt, steht unter Babysitter anmelden.

Fragt die Leihoma, wie viel sie im Monat dazuverdienen darf. Bezieht sie eine Pension und ist 2026 noch nicht 61 Jahre und 6 Monate alt (Männer: 65 Jahre), darf sie laut Merkblatt nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro im Monat dazuverdienen; bei einer selbständigen Leihoma entspricht das Einnahmen von 810,44 Euro im Monat. Bezieht sie Ausgleichszulage oder Mindestsicherung, wird der Verdienst davon abgezogen (Merkblatt).

Deutschland: Ist die bezahlte Leihoma ein Minijob?

In Deutschland zählt wie bei jeder Betreuung zu Hause, ob es eine Gefälligkeit oder eine Beschäftigung ist. Hilfe von Freunden, Verwandten oder Nachbarn bleibt eine Gefälligkeit, auch mit einem kleinen Dankeschön (Minijob-Zentrale). Regelmäßige bezahlte Betreuung bei euch zu Hause nach euren Vorgaben ist eine Beschäftigung: bis 603 Euro im Monat (2026) ein Minijob im Privathaushalt, den ihr über den Haushaltsscheck anmeldet (Minijob-Magazin). Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro pro Stunde; ab 1. Januar 2027 gelten 633 Euro und 14,60 Euro (Minijob-Grenze 2026).

Schweiz: Welche AHV-Regeln gelten für den Lohn der Leihoma?

Bezahlt ihr jemanden dafür, anstelle der Grosseltern bei euch die Kinder zu hüten, ist das bezahlte Arbeit im Privathaushalt. Dafür gilt die AHV-Beitragspflicht unabhängig von der Höhe des Lohnes. Hat die Betreuungsperson das Referenzalter erreicht, gilt 2026 ein Freibetrag von 16'800 Franken pro Jahr; eine Unfallversicherung ist Pflicht (AHV-Merkblatt 2.06). Anmeldung und Abrechnung bei der Ausgleichskasse beschreibt der Artikel Babysitter anmelden.

Checkliste: Was vereinbart ihr mit der Leihoma vor dem ersten Einsatz?

Die Liste könnt ihr kopieren und gemeinsam mit der Leihoma durchgehen:

  • Feste Tage und Uhrzeiten, auch für Schulferien und Feiertage
  • Aufgaben: abholen, Jause, Hausaufgaben, Spielplatz; keine Hausarbeit
  • Stundensatz, Fahrtkosten, Zahlungsweg und Bestätigung über die bezahlten Beträge
  • Absagen: Bis wann sagt wer ab, und wird ein kurzfristig abgesagter Nachmittag bezahlt?
  • Krankheit: Was gilt, wenn das Kind krank ist, und wer springt ein, wenn die Leihoma ausfällt?
  • Abholen: Kindergarten, Hort oder Schule vorab informieren, siehe Abholberechtigung mit Vorlage
  • Notfall: eure Nummern, Kinderarzt, Allergien, Medikamente
  • Hausregeln: Süßes, Bildschirmzeit, Mittagsschlaf, Wege mit Auto oder Öffis
  • Kontakt: Wie erreicht ihr einander, und wie erfährt sie von Änderungen?

Wochenplan für die Leihoma: Wie plant ihr die Tage?

Schreibt die Woche so auf, dass alle dieselbe Fassung haben:

TagZeitKindAbholenDanachÜbergabe
Dienstag12:30 bis 16:30EmmaKindergarten, Gruppe IgelJause, Spielplatz16:30 daheim an Papa
Donnerstag15:00 bis 18:00Emma und PaulHortHausaufgaben, Abendessen18:00 daheim an Mama

In Österreich nutzten 2025 von den 65- bis 74-Jährigen 65 Prozent E-Mail und 67 Prozent einen Messenger (Eurostat), aber nur 36 Prozent hatten in den drei Monaten davor eine App installiert (Eurostat). Ein Ausdruck, ein Foto des Plans im Messenger oder ein Kalender-Link liegt deshalb näher als eine neue App.

Im Familienplaner wird aus einem Satz wie „Leihoma holt Emma Dienstag 12:30 Kindergarten“ ein Termin im gemeinsamen Wochenkalender. Über den Kalender-Feed (iCal) bekommt die Leihoma einen Link, den sie in Apple Kalender, Google Kalender oder Outlook abonniert; sie sieht die Termine auf dem eigenen Handy, kann aber nichts ändern. Der Feed zeigt alle Termine eures Familienkalenders, nicht nur ihre Tage. Wie ihr das Abo einrichtet, steht unter Familienkalender mit Oma und Opa teilen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Leihoma in Österreich?

Die Omadienste des Katholischen Familienverbands nennen in Kärnten und Oberösterreich 10 bis 14 Euro pro Stunde, in Salzburg 10 bis 12 Euro für ein Kind und 12 bis 15 Euro für zwei oder mehr Kinder. In Oberösterreich kommen einmalig 60 Euro Vermittlungsgebühr und 23 Euro Mitgliedsgebühr pro Jahr dazu. Stand Oktober 2026.

Wo finde ich eine Leihoma?

In Österreich vermitteln Oma-Opa-Dienste. Der Katholische Familienverband betreibt Omadienste in sieben Bundesländern, darunter Kärnten, Oberösterreich und Salzburg. Bei der Kontaktstelle eures Bundeslandes stellt ihr eine Vermittlungsanfrage.

Hilft eine Leihoma auch im Haushalt?

Nein. Laut oesterreich.gv.at sollen Leihomas und Leihopas keine Haushaltshilfe sein, sondern sich ausschließlich um die Kinder kümmern.

Kann ich eine Leihoma mit dem Dienstleistungsscheck bezahlen?

Ja, wenn sie bei euch in einem Dienstverhältnis arbeitet; das Merkblatt des Katholischen Familienverbands nennt den Scheck dafür die beste Lösung. Der Mindeststundenlohn für Kinderbetreuung beträgt 2026 18,07 Euro, und bei einem Arbeitgeber sind höchstens 755,01 Euro im Monat möglich.

Kann ich die Kosten für die Leihoma in Österreich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich nein. Laut Merkblatt des Katholischen Familienverbands (Stand Jänner 2026) sind Kinderbetreuungskosten seit 1. Jänner 2019 wegen des Familienbonus Plus nicht mehr absetzbar.