Babysitter anmelden: Gefälligkeit oder Minijob? Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt
Veröffentlicht am 11. Oktober 2026 · Geprüft am 11. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit
Einen Babysitter meldet ihr an, sobald aus der Hilfe eine bezahlte Beschäftigung wird: in Deutschland als Minijob über den Haushaltsscheck (Minijob-Zentrale), in der Schweiz bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV-Merkblatt 2.06); in Österreich bezahlt und versichert ihr ihn mit dem Dienstleistungsscheck (oesterreich.gv.at). Hilfe unter Freunden, Verwandten und Nachbarn bleibt in Deutschland eine Gefälligkeit, auch mit einem kleinen Dankeschön (Minijob-Zentrale); in der Schweiz sind Babysitter mit Jahrgang 2009 und jünger ausgenommen (AHV-Merkblatt 2.06). Alle Angaben: Stand Oktober 2026.
Babysitter anmelden: Was gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
| Punkt | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Verfahren | Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale | Dienstleistungsscheck (DLS) | kantonale Ausgleichskasse, auf Wunsch vereinfachtes Abrechnungsverfahren |
| Gilt für | regelmäßige bezahlte Betreuung bei euch zu Hause nach fester Absprache | einfache Dienste im Haushalt wie Kinderbeaufsichtigung, befristet auf höchstens einen Monat | jede entlöhnte Tätigkeit im Privathaushalt, unabhängig von der Lohnhöhe |
| Ausgenommen | Gefälligkeit unter Freunden, Verwandten, Nachbarn | Angehörige im gemeinsamen Haushalt; Großeltern und Enkel im Zweifel | Jahrgang 2009 und jünger; Jahrgänge 2001 bis 2008 bis 750 Franken im Jahr |
| Verdienstgrenze | 603 Euro im Monatsdurchschnitt (2026) | 755,01 Euro im Monat bei einem Arbeitgeber (2026) | vereinfachtes Verfahren bis 22'680 Franken Lohn pro Person |
| Abgaben | höchstens 14,62 Prozent für euch | 10,20 Euro für einen Scheck über 10 Euro | je 5,3 Prozent AHV/IV/EO und 1,1 Prozent ALV für euch und den Babysitter, dazu die Unfallversicherung |
| Quelle | Minijob-Magazin, Abgaben und Fristen | oesterreich.gv.at, BVAEB | AHV-Merkblatt 2.06, SECO |
Deutschland: Babysitter als Minijob oder Gefälligkeit?
Hilfe von Freunden, Verwandten und Nachbarn nennt die Minijob-Zentrale als typische Gefälligkeit; ein Blumenstrauß oder ein angemessenes Taschengeld als Dank ändert daran nichts. Ausschlaggebend ist der Grund für die Hilfe: Bei einer Beschäftigung stehen wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Die Seite vergleicht außerdem, ob die Hilfe einmalig ist oder sich wiederholt, ob Bezahlung vorab vereinbart ist und ob ihr Weisungen gebt. Eine Zahl von Abenden oder einen Betrag, ab dem die Gefälligkeit endet, nennt sie nicht; im Zweifel hilft der dort verlinkte Minijob-Checker (Minijob-Zentrale).
Von einem Minijob spricht die Minijob-Zentrale, wenn die Kinderbetreuung regelmäßig und gegen Bezahlung stattfindet: bei euch zu Hause, nach euren Vorgaben und mit fester Absprache, zum Beispiel an bestimmten Tagen pro Woche. Dann seid ihr Arbeitgeber (Minijob-Magazin, aktualisiert am 10. Februar 2026). So meldet ihr an:
- Verdienst prüfen. Im Monatsdurchschnitt sind 2026 bis 603 Euro möglich, ab 1. Januar 2027 bis 633 Euro (Minijob-Grenze 2026). Darüber ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, und ihr meldet sie bei der Krankenkasse des Babysitters an (Minijob-Magazin).
- Haushaltsscheck einreichen. Das geht online, telefonisch oder per Post. Ihr braucht eure Steuernummer und eure Kontodaten für das SEPA-Lastschriftmandat, vom Babysitter Name, Adresse, Geburtsdatum und Rentenversicherungsnummer sowie Angaben zu Beschäftigung und Entgelt. Eine Betriebsnummer legt die Minijob-Zentrale an, wenn ihr keine habt (Haushaltshilfe anmelden).
- Abgaben einplanen. 2026 höchstens 14,62 Prozent des Verdienstes: je 5 Prozent Kranken- und Rentenversicherung, 0,8 und 0,22 Prozent Umlagen, 1,6 Prozent Unfallversicherung und 2 Prozent Pauschsteuer. Die Minijob-Zentrale bucht sie halbjährlich ab, am 31. Juli und am 31. Januar (Abgaben und Fristen).
- Mindestlohn einhalten. Er beträgt 2026 13,90 Euro pro Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 Euro (Minijob-Grenze 2026); 603 Euro entsprechen rund 43 Stunden im Monat (eigene Rechnung). Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt er nicht (§ 22 MiLoG).
Die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt die Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale). Bei der Steuer zählen 80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro je Kind unter 14 Jahren, als Sonderausgaben. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Überweisung aufs Konto des Babysitters (Minijob-Magazin); bar bezahlte Abende erfüllen das nicht. Ist euer Babysitter minderjährig, lest zuerst, ab wann Jugendliche babysitten dürfen.
Österreich: Babysitter mit dem Dienstleistungsscheck bezahlen
Der Dienstleistungsscheck (DLS) ist für einfache haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten gedacht, ausdrücklich auch für Kinderbeaufsichtigung. Er gilt nur für befristete Arbeitsverhältnisse von höchstens einem Monat; ihr könnt sie wiederholt abschließen, ohne dass ein unbefristetes entsteht. Das monatliche Einkommen bei einem einzelnen Arbeitgeber darf 2026 755,01 Euro nicht übersteigen (oesterreich.gv.at, aktualisiert am 8. Jänner 2026).
- Scheck kaufen. In Trafiken und Postämtern oder, nach Registrierung, über DLS-Online. Ein Scheck lautet auf höchstens 160 Euro. Für 10 Euro Wert zahlt ihr 10,20 Euro; der Aufschlag deckt 1,1 Prozent Unfallversicherung und 0,9 Prozent Verwaltungskosten (BVAEB).
- Arbeitsberechtigung zeigen lassen. Ihr müsst euch überzeugen, dass der Babysitter arbeiten darf; vor Arbeitsbeginn weist er Arbeitsberechtigung oder e-card vor (BVAEB).
- Ausfüllen und übergeben. Pro Beschäftigungstag stellt ihr mindestens einen Scheck aus (BVAEB). Bei der ersten Einreichung füllt ihr beide das Beiblatt aus. Der Babysitter reicht den Scheck ein und bekommt den Betrag ausbezahlt (oesterreich.gv.at).
Den Stundenlohn vereinbart ihr frei, für Kinderbetreuung aber 2026 mindestens 18,07 Euro; anteilige Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen sind darin enthalten (BVAEB). Unfallversichert ist der Babysitter mit dem ersten Beschäftigungstag, auch auf dem Weg zu euch und zurück (oesterreich.gv.at).
Bei Großeltern und Enkeln geht die BVAEB wegen der familiären Beistandspflicht im Zweifel davon aus, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Bei anderen Angehörigen ist der Scheck grundsätzlich möglich, im gemeinsamen Haushalt aber unzulässig. Ausgeschlossen ist er auch, wenn die Betreuungsperson bei einem Verein beschäftigt ist und nur der Verein euer Vertragspartner ist (BVAEB). Wann er für eine Leihoma passt, steht unter Leihoma und Omadienst.
Babysitter anmelden in der Schweiz: AHV und vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Im Privathaushalt unterliegt grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit der Beitragspflicht, unabhängig von der Höhe des Lohnes. Das AHV-Merkblatt 2.06 (Stand 1. Januar 2026) zählt Babysitterinnen und Babysitter ausdrücklich zur Hausdienstarbeit.
| Jahrgang des Babysitters | Was 2026 gilt |
|---|---|
| 2009 und jünger | keine Beiträge, keine Anmeldung |
| 2001 bis 2008 | Anmeldung erst, wenn der Lohn 750 Franken im Jahr übersteigt; darunter beitragsfrei, ausser der Babysitter verlangt die Abrechnung |
| 2000 und älter | Anmeldung und Beiträge unabhängig vom Betrag |
| im Referenzalter | AHV/IV/EO nur auf dem Lohn über dem Freibetrag von 16'800 Franken im Jahr, keine ALV |
| Quelle | AHV-Merkblatt 2.06, «Auf einen Blick» und Ziffer 5 |
Das SRK Kanton Bern empfiehlt 13 bis 18 Franken pro Stunde für 16- bis 25-Jährige; bei 15 Franken sind 750 Franken nach 50 Stunden erreicht (eigene Rechnung).
- Anmelden. Zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse am Ort eures Haushalts. Notiert AHV-Nummer, Name, Vorname und Geburtsdatum (Merkblatt 2.06, Ziffern 3 und 4).
- Beiträge. Je 5,3 Prozent AHV/IV/EO und 1,1 Prozent ALV für euch und für den Babysitter; für euch kommen je nach Kasse Beiträge an die Familienausgleichskasse und Verwaltungskosten dazu. Ihr zahlt alles an die Kasse und zieht seinen Anteil vom Bruttolohn ab (Ziffer 6).
- Vereinfachtes Abrechnungsverfahren. Es ist freiwillig und für kurzfristige oder geringfügige Arbeitsverhältnisse gedacht: höchstens 22'680 Franken Lohn pro Person und 60'480 Franken Lohnsumme aller Angestellten im Jahr. Habt ihr bisher niemanden beschäftigt und seid noch nicht Mitglied einer Ausgleichskasse, meldet ihr euch innert 30 Tagen nach Beginn an. AHV/IV/EO/ALV, Familienzulagen und 5 Prozent Quellensteuer rechnet ihr dann einmal jährlich ab; in der Variante «plus» auch die Prämien der Unfallversicherung (SECO).
- Unfallversicherung. Ihr müsst sie bei einem zugelassenen Unfallversicherer abschliessen: unter acht Wochenstunden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, ab acht Stunden auch gegen Nichtberufsunfälle. Für Babysitter, die bei euch bis 750 Franken im Jahr verdienen, wird bis zum Ende des Jahres, in dem sie 25 werden, keine Prämie erhoben. Passiert ein Unfall, erbringt die Ersatzkasse UVG die Leistungen und fordert von euch eine Ersatzprämie (Ziffern 9 und 10).
Checkliste: Babysitter anmelden
- Klären: Gefälligkeit oder bezahlte Betreuung nach fester Absprache?
- Lohn pro Stunde, Tage und Zahlungsweg schriftlich festhalten
- Daten des Babysitters notieren: Name, Adresse, Geburtsdatum
- Deutschland: Rentenversicherungsnummer erfragen, Haushaltsscheck einreichen, SEPA-Mandat erteilen
- Österreich: Arbeitsberechtigung oder e-card zeigen lassen, Schecks kaufen, beim ersten Scheck das Beiblatt ausfüllen
- Schweiz: AHV-Nummer erfragen, Jahrgang prüfen, Ausgleichskasse und Unfallversicherung klären
- Jeden Einsatz mit Datum, Stunden und Betrag aufschreiben
- Summe prüfen: Deutschland 603 Euro im Monat, Österreich 755,01 Euro im Monat, Schweiz 750 Franken im Jahr für die Jahrgänge 2001 bis 2008
- Im Januar die verlinkten Seiten auf neue Werte prüfen
Wie behaltet ihr Stunden und Verdienstgrenze im Blick?
Die Grenzen sind Monats- oder Jahressummen: Ihr braucht eine Liste der Einsätze. Eine Tabelle zum Kopieren steht im Babysitter-Stundenzettel. Im Familienplaner wird aus einem Satz wie „Babysitterin Lea Freitag 19 Uhr“ ein Termin im gemeinsamen Wochenkalender; zusammenzählen und mit der Grenze vergleichen müsst ihr die Stunden von Hand.
Häufige Fragen
Muss ich einen Babysitter anmelden, der nur gelegentlich kommt?
In Deutschland bleibt Hilfe unter Freunden, Verwandten und Nachbarn eine Gefälligkeit, auch mit einem kleinen Dankeschön. Regelmäßige bezahlte Betreuung bei euch zu Hause nach fester Absprache ist eine Beschäftigung, bis 603 Euro im Monatsdurchschnitt ein Minijob. In der Schweiz ist bezahltes Babysitten unabhängig von der Lohnhöhe beitragspflichtig, mit einer Ausnahme für Jugendliche.
Wie viel darf ein Babysitter im Minijob verdienen?
2026 im Monatsdurchschnitt bis 603 Euro, ab 1. Januar 2027 bis 633 Euro. Liegt der Verdienst darüber, ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig und wird bei der Krankenkasse des Babysitters angemeldet.
Was kostet ein Dienstleistungsscheck in Österreich?
Ein Scheck über 10 Euro kostet 10,20 Euro. Der Aufschlag deckt den Unfallversicherungsbeitrag und einen Verwaltungskostenanteil. Für Kinderbetreuung liegt der Mindeststundenlohn 2026 bei 18,07 Euro.
Muss ich in der Schweiz für eine 15-jährige Babysitterin AHV abrechnen?
Nein. Für Babysitter mit Jahrgang 2009 und jünger rechnet ihr 2026 keine Beiträge ab und müsst euch nicht bei der Ausgleichskasse anmelden. Für die Jahrgänge 2001 bis 2008 gilt das bis zu einem Lohn von 750 Franken im Jahr.
Kann ich die Kosten für den Babysitter in Deutschland von der Steuer absetzen?
Ja, 80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro je Kind unter 14 Jahren, als Sonderausgaben. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Überweisung auf das Konto des Babysitters.