Übergabe an Babysitter oder Oma: Was Betreuungspersonen wirklich wissen müssen

Veröffentlicht am 11. Oktober 2026 · Geprüft am 12. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Um einen Babysitter einzuweisen, reichen zehn Minuten, wenn ihr fünf Punkte in fester Reihenfolge durchgeht: Erreichbarkeit, Gesundheit, Ablauf mit Essen und Bettzeit, Medienregeln und ein Rundgang durch die Wohnung. Für Oma oder Opa gilt dieselbe Liste, nur kürzer: Bei ihnen zählt, was heute anders ist als sonst. Was im Notfall gebraucht wird, steht zusätzlich auf einem Blatt, damit niemand suchen oder raten muss.

Babysitter einweisen in zehn Minuten: Was sagt ihr wann?

Die Punkte stammen aus dem Merkblatt für Babysitter und Familien des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) Kanton Bern, Mai 2026 und der Babysitter-Checkliste der Universität Würzburg; die Aufteilung in Minuten ist unser Vorschlag. Kopiert die Tabelle und füllt die rechte Spalte aus.

MinuteThemaDas sagt und zeigt ihrBei uns
1 bis 2ErreichbarkeitWo ihr seid, Rückkehrzeit, Handynummern, Kontaktperson in der Nähe, wann ihr angerufen werden wollt
3 bis 4GesundheitAllergien, Medikamente mit Dosierung und Uhrzeit, Platz des Notfallmedikaments
5 bis 7AblaufEssen, Zwischenmahlzeit, Bettzeit und Einschlafritual, Wickeln oder Toilette
8MedienWas die Kinder schauen dürfen und wie lange; Handy der Betreuungsperson
9 bis 10RundgangFläschchen, Windeln, Pyjama, Erste-Hilfe-Kasten, Hausschlüssel, Blatt mit den Notrufnummern

Zehn Minuten reichen nur, wenn das Blatt mit Adresse, Telefonnummern und Notrufnummern schon ausgefüllt ist; die Felder dafür stehen im Babysitter-Infoblatt. Die Übergabe ersetzt auch das Kennenlernen nicht: Das SRK Kanton Bern empfiehlt vor dem ersten Einsatz ein gemeinsames Treffen und rät Eltern, beim ersten Einsatz in der Nähe zu bleiben (Merkblatt).

Was muss ein Babysitter wissen? Die fünf Punkte im Einzelnen

Erreichbarkeit: Wo seid ihr, und wann soll jemand anrufen?

Das SRK Kanton Bern rät Eltern, immer eine Telefonnummer zu hinterlassen, unter der sie erreichbar sind, oder für den Notfall Namen und Kontaktdaten von Drittpersonen. Dazu gehört die Uhrzeit der Rückkehr, an die ihr euch haltet (Merkblatt). Die Würzburger Checkliste fragt außerdem, in welchen Fällen die Eltern benachrichtigt werden sollen (Universität Würzburg). Beantwortet das mit Beispielen, etwa: „Ruf an, wenn Ben um 21 Uhr noch wach ist, wenn sich jemand wehgetan hat und immer, wenn du unsicher bist.“

Allergien und Medikamente: Was gilt bei der Gesundheit?

Die Würzburger Checkliste fragt nach Allergien und medizinischen Besonderheiten sowie nach Medikamenten mit Dosierung und Einnahmezeiten. Ein Notfallmedikament, zum Beispiel bei Asthma oder Allergien, soll nach ihr am besten immer griffbereit sein (Universität Würzburg). Nehmt es bei der Übergabe in die Hand und zeigt, wie es angewendet wird. Bei einer Lebensmittelallergie sagt ihr auch, was das Kind an diesem Abend essen darf.

Ist ein Kind krank, klärt das vor dem Einsatz und nicht an der Tür: Als Grundregel hält das SRK Kanton Bern fest, dass Babysitterinnen und Babysitter keine kranken Kinder betreuen (Merkblatt).

Allergien und Medikamente zählen als Gesundheitsdaten zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO; in der Schweiz gilt nach dem Datenschutzgesetz Entsprechendes. Schreibt sie auf das Blatt in eurer Wohnung, nicht in Gruppenchats oder Kalendertermine.

Routinen und Bettzeiten: Wie läuft der Abend ab?

Sprecht den Ablauf in der Reihenfolge des Abends durch: Mahlzeit, Zwischenmahlzeit, Schlafenszeit (SRK Kanton Bern). Nennt Uhrzeiten als Zahlen und beschreibt das Einschlafritual genau: welches Buch, welches Kuscheltier, Licht an oder aus, Tür offen oder zu. Die Würzburger Checkliste fragt außerdem nach Wickeln oder Toilettengang: wie oft, und welche Tipps helfen (Universität Würzburg).

Bei einem Baby gehört die Schlafposition dazu, auch wenn die Betreuungsperson Erfahrung hat. Das deutsche Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) empfiehlt, Babys im ersten Lebensjahr zum Schlafen immer auf den Rücken zu legen, statt einer Zudecke einen Schlafsack zu nehmen, auf ein Kissen zu verzichten und für eine rauchfreie Umgebung zu sorgen; von der Seitenlage rät es ab (kindergesundheit-info.de, 26. September 2025).

Zum Ablauf gehört auch der nächste Morgen, etwa die Schwimmtasche für die Schule. Ein Tablet als Familien-Display von Familienplaner zeigt in der Küche die nächsten Tage, und zwar alle Termine der Familie, nicht nur die der Kinder.

Medienregeln: Was dürfen die Kinder schauen, und wie lange?

Sagt die Regel so, dass die Betreuungsperson sie durchsetzen kann: „Eine Folge, dann aus“ ist klarer als „nicht so lange“. Als Orientierung nennt das BIÖG ungefähre Richtwerte pro Tag (kindergesundheit-info.de, 2. Dezember 2025):

AlterBildschirmmedien zusammen, pro Tag
unter 3 Jahream besten gar nicht
3 bis 6 Jahrehöchstens 30 Minuten
6 bis 9 Jahrehöchstens 30 bis 45 Minuten in der Freizeit

Nach derselben Seite bleiben Bildschirme bei den Mahlzeiten und möglichst in der Stunde vor dem Schlafengehen am besten aus.

Zur Medienregel gehört das Handy der Betreuungsperson. Das SRK Kanton Bern gibt Babysitterinnen und Babysittern mit: die Nutzung digitaler Medien mit den Eltern klären, keine Fotos von den Kindern machen, nicht privat telefonieren (Merkblatt).

Rundgang: Wo liegt was?

Zeigt, wo die wichtigsten Sachen liegen: Fläschchen, Windeln, Pyjama und Erste-Hilfe-Material, und lasst einen Hausschlüssel zurück (SRK Kanton Bern). Die Würzburger Checkliste nennt zusätzlich Feuerlöscher und Sicherungskasten (Universität Würzburg).

Wen ruft die Betreuungsperson im Notfall an?

Für den Notruf nennt das deutsche Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe drei Angaben: Wo ist der Notfallort? Was ist passiert? Wer ruft an? Danach wartet die Betreuungsperson auf Rückfragen (BBK). Die erste Frage kann ein neuer Babysitter nur beantworten, wenn eure Adresse mit Stockwerk und Name an der Klingel auf dem Blatt steht.

Die Nummern unterscheiden sich je Land, Stand Oktober 2026; wann welche passt, steht unter Notfallnummern für Babysitter und Großeltern.

Deutschland

112 für Feuerwehr und Rettungsdienst, kostenfrei (BBK), und 110 für die Polizei (Polizeiliche Kriminalprävention, 11. Februar 2026). Besteht Lebensgefahr oder sind bleibende Schäden nicht auszuschließen, gilt die 112; bei anderen dringenden medizinischen Problemen außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 (gesund.bund.de, Stand 6. Oktober 2025). Die Nummern der Giftnotrufzentralen listet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Österreich

144 für die Rettung, 122 für die Feuerwehr, 133 für die Polizei, 112 als Euro-Notruf und 01 406 43 43 für die Vergiftungszentrale. Notrufnummern lassen sich österreichweit von jedem Telefon kostenlos anrufen, der Euro-Notruf auch von einem gesperrten Mobiltelefon ohne PIN-Code (oesterreich.gv.at, aktualisiert am 18. August 2026).

Schweiz

144 für die Sanität, 117 für die Polizei, 118 für die Feuerwehr, 145 bei Vergiftungen und die europäische Notrufnummer 112: Alle fünf sind gratis (BAKOM, 22. Mai 2024). Die 145 ist rund um die Uhr erreichbar (Tox Info Suisse).

Übergabe an Oma und Opa: Was ist anders?

Großeltern kennen die Kinder und die Wohnung, aber nicht den Stand von heute. Bei festen Betreuungstagen füllt ihr das Blatt einmal aus und klärt bei jeder Übergabe drei Fragen:

  • Was ist heute anders als sonst: ein Termin, Besuch, früheres Abholen?
  • Gibt es ein neues Medikament, oder ist jemand krank?
  • Wann seid ihr zurück?

Holt die Betreuungsperson ein Kind aus der Kita ab, klärt vorher die Abholberechtigung: Großeltern, Babysitter oder Freunde sind laut dem deutschen Portal kita.de (aktualisiert am 8. September 2026) nicht automatisch abholberechtigt, und ein Anruf reicht nur, wenn die Kita diesen Weg ausdrücklich akzeptiert. Eine Vorlage steht unter Abholberechtigung für die Kita.

Bei regelmäßiger Betreuung hilft der Kalender-Feed (iCal) von Familienplaner: Oma abonniert den Link in Apple Kalender, Google Kalender oder Outlook und sieht die Termine auf dem eigenen Handy, nur lesend. Der Feed enthält alle Termine der Familie und verschickt keine Benachrichtigung; was sich am selben Tag ändert, sagt ihr direkt.

Checkliste für die Babysitter-Übergabe zum Kopieren

  • Das Blatt mit Adresse, Telefonnummern und Notrufnummern liegt sichtbar bereit.
  • Rückkehrzeit und Anlässe für einen Anruf sind gesagt, euer Handy ist an.
  • Allergien und Medikamente sind gesagt, das Notfallmedikament ist gezeigt.
  • Essen, Bettzeit und Einschlafritual sind besprochen.
  • Die Medienregel für Kinder und Betreuungsperson ist gesagt.
  • Fläschchen, Windeln, Pyjama, Erste-Hilfe-Kasten und Hausschlüssel sind gezeigt.
  • Die letzte Frage ist gestellt: „Was ist noch unklar?“

Was besprecht ihr nach dem Einsatz?

Das SRK Kanton Bern sieht auch die Rückgabe vor: Babysitterinnen und Babysitter berichten den Eltern, wie die Betreuung verlaufen ist (Merkblatt). Drei Fragen genügen: Was und wann haben die Kinder gegessen? Wann sind sie eingeschlafen? Gab es etwas Besonderes, etwa einen Sturz oder ein Medikament? Was sich bewährt hat, tragt ihr gleich ins Blatt ein.

Häufige Fragen

Was sagt man dem Babysitter, bevor man geht?

Wo ihr seid, wann ihr zurückkommt und wann er anrufen soll, dazu Allergien und Medikamente, den Ablauf mit Essen und Bettzeit, die Medienregeln und wo Notfallmedikament, Erste-Hilfe-Kasten und Hausschlüssel liegen. Die Notrufnummern und eure Adresse stehen zusätzlich auf einem Blatt.

Wie lange dauert eine Babysitter-Übergabe?

Unser Vorschlag sind zehn Minuten, wenn das Infoblatt schon ausgefüllt ist und ihr die Punkte in fester Reihenfolge durchgeht. Vor dem ersten Einsatz empfiehlt das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Bern zusätzlich ein gemeinsames Treffen zum Kennenlernen.

Welche Nummer wählt der Babysitter im Notfall?

In Deutschland 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst, in Österreich 144 für die Rettung, in der Schweiz 144 für die Sanität. Die europäische Notrufnummer 112 gilt in allen drei Ländern. Stand der Angaben ist Oktober 2026.

Darf der Babysitter Fotos von den Kindern machen?

Das Merkblatt des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Bern empfiehlt Babysitterinnen und Babysittern, keine Fotos von den Kindern zu machen und die Nutzung digitaler Medien mit den Eltern zu klären. Sprecht beides bei der Übergabe an.

Brauchen Oma und Opa auch eine Übergabe?

Ja, aber eine kürzere: Was ist heute anders als sonst, gibt es ein neues Medikament oder ist jemand krank, und wann seid ihr zurück. Was euch wichtig ist, etwa die Schlafposition des Babys oder die Bildschirmzeit, sagt ihr ausdrücklich.