Au-pair in Österreich: Stunden, Entgelt, Anzeige beim AMS und Stundenaufstellung

Veröffentlicht am 11. Oktober 2026 · Geprüft am 11. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Stand Oktober 2026 beträgt die Arbeitszeit eines Au-pairs in Österreich höchstens 16,5 Stunden pro Woche, Arbeitsbereitschaft eingerechnet (Sozialministerium, 1. Jänner 2026). Das gilt für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2025 abgeschlossen wurden; das Mindestentgelt liegt bei 551,10 Euro brutto im Monat, dazu kommen Wohnung und Verpflegung (Mindestlohntarif 2026, § 2 und § 8). Ein Au-pair aus einem Drittstaat zeigt ihr spätestens zwei Wochen vor Beginn beim AMS an, und bei jeder Auszahlung übergebt ihr eine datierte Abrechnung über die geleisteten Stunden (USP).

Au-pair Österreich: Arbeitszeit pro Woche nach Vertragsdatum

Welche Stundenzahl gilt, hängt am Datum des Vertragsabschlusses: Für Verträge, die vor dem 1. Jänner 2026 abgeschlossen wurden, bleibt der Tarif 2025 anwendbar (§ 8 des Tarifs 2026).

Vertrag abgeschlossenArbeitszeit pro Woche inklusive ArbeitsbereitschaftMindestentgelt brutto pro MonatQuelle
ab 1.1.202616,5 Stunden551,10 EuroTarif 2026, § 2
im Jahr 202517 Stunden551,10 EuroTarif 2025, § 2

Für 2024 abgeschlossene Verträge waren es 18 Stunden (Tarif 2024). Der Tarif nennt die Stunden ohne Zeitraum; dass sie pro Woche gelten, steht im Merkblatt des Sozialministeriums.

Der Tarif 2026 erschien erst am 11. Dezember 2025, der Tarif 2025 am 10. Dezember 2024. Unterschreibt ihr rund um den Jahreswechsel, prüft, welcher Tarif für euer Abschlussdatum gilt.

  • Arbeitsbereitschaft zählt mit. Der Tarif nennt die Stunden „inklusive Arbeitsbereitschaft“ (§ 2), erklärt den Begriff aber nicht. Unser Rat: Plant Zeiten, in denen das Au-pair für die Kinder verfügbar bleiben soll, im Wochenplan als Stunden ein.
  • Weniger Stunden für weniger Entgelt geht nicht. Mit einer niedrigeren Stundenzahl und entsprechend geringerer Entlohnung wären wichtige Voraussetzungen für die Aufenthaltsbewilligung nicht erfüllt (USP, aktualisiert am 10. August 2026).

Freizeit fürs Au-pair: Ruhezeit, freier Nachmittag und Sonntage

Für Au-pairs gilt das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (HGHAG), das auch Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit regelt (Sozialministerium). Beim Urlaub verweist es auf das Urlaubsgesetz (§ 9 HGHAG). Für die Woche legt es fest:

  • Nachtruhe: Volljährige, die in die Hausgemeinschaft aufgenommen sind, haben mindestens 10 Stunden Ruhezeit, die die Zeit von 21 bis 6 Uhr einschließt (§ 5 Abs. 3 HGHAG). Beeinträchtigen dürft ihr die Nachtruhe nur aus dringenden, unaufschiebbaren oder unabwendbaren Gründen (§ 5 Abs. 6 HGHAG).
  • Freier Nachmittag: jede Woche an einem vereinbarten Werktag, Beginn spätestens um 14 Uhr (§ 6 Abs. 1 HGHAG).
  • Freier Sonntag: Einmal in zwei Wochen ist der Sonntag arbeitsfrei (§ 6 Abs. 1 HGHAG).
  • Übrige Sonntage und Feiertage: höchstens 6 Stunden Arbeit (§ 6 Abs. 2 HGHAG).
  • Ausnahme mit Kleinkindern: Leben Kinder unter drei Jahren im Haushalt, lässt das Gesetz abweichende Vereinbarungen zu Freizeit und Ruhezeit zu. Sie gelten nur, wenn sie schriftlich im Dienstschein stehen (§ 5 Abs. 7 HGHAG).

Eine Tabelle für die Woche findet ihr in der Au-pair-Wochenplan-Vorlage. Im Familienplaner tragt ihr die Einsatzzeiten als Termine in den gemeinsamen Kalender ein. Das Au-pair abonniert den Kalender-Feed in Apple Kalender, Google Kalender oder Outlook und sieht die Termine am eigenen Handy, nur lesend. Die österreichischen Feiertage sind je Bundesland hinterlegt.

Au-pair-Entgelt in Österreich: 551,10 Euro und 15 Monatsentgelte

  • Pro Monat: mindestens 551,10 Euro brutto, wenn das Au-pair Wohnung und Verpflegung von euch bekommt (§ 2 des Tarifs 2026).
  • 15 Monatsentgelte im Jahr: zwei als Urlaubssonderzahlung, eines als Weihnachtssonderzahlung, bei kürzeren Beschäftigungen anteilig (Sozialministerium). Die Weihnachtsremuneration ist am 1. Dezember fällig (§ 5). 15 mal 551,10 Euro ergeben 8.266,50 Euro im vollen Jahr (eigene Rechnung).
  • Obergrenze: Die 551,10 Euro entsprechen der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (USP). Laut Wirtschaftskammer muss das Entgelt innerhalb dieser Grenze bleiben, sonst verweigert das AMS die Anzeigebestätigung (WKO).
  • Zählt nicht zum Entgelt und ist beitragsfrei: freie Station, Verpflegung und eure Ausgaben für die private Krankenversicherung des Au-pairs, für Sprachkurse und kulturelle Veranstaltungen (Sozialministerium).
  • Deutschkurs: Ihr zahlt mindestens die Hälfte der Kosten eines Deutschkurses oder eines vergleichbaren Bildungsangebots (§ 4 Abs. 2).
  • Krankheit und Urlaub: Kann das Au-pair Wohnung und Verpflegung dann nicht nutzen, zahlt ihr dafür je Kalendertag einen Geldbetrag (§ 3).

Au-pair beim AMS anzeigen: Frist und Ablauf

Die Anzeige braucht ihr für Au-pairs aus Drittstaaten. Staatsangehörige von EU, EWR und der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel, dürfen gleich nach der Einreise als Au-pair arbeiten und beantragen spätestens vier Monate nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung (USP).

  1. Voraussetzungen prüfen. Das AMS bestätigt die Anzeige, wenn das Au-pair mindestens 18 und jünger als 28 Jahre ist und in den letzten fünf Jahren nicht länger als ein Jahr als Au-pair in Österreich beschäftigt war. Vor Antritt weist es Deutschkenntnisse nach, etwa mit einem Sprachzertifikat auf A1-Niveau oder einem Schulzeugnis über mindestens ein Jahr Deutschunterricht. Es wird in eure Hausgemeinschaft aufgenommen und hilft bei leichten Hausarbeiten einschließlich Kinderbetreuung mit. Hat eine Agentur vermittelt, muss sie dazu berechtigt sein (Sozialministerium).
  2. Vertrag unterschreiben. Einen Mustervertrag stellt das AMS auf seiner Website zum Download bereit (USP).
  3. Anzeige einreichen. Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS, mit dem Anzeigeformular. Legt eine von beiden unterschriebene Ausfertigung des Vertrags bei, damit die Bestätigung rasch kommt (Sozialministerium, AMS-Infoblatt).
  4. Anzeigebestätigung aufbewahren. Sie gilt zunächst sechs Monate. Verlängern lässt sie sich um höchstens sechs Monate, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt sind und das Au-pair in den ersten sechs Monaten Deutsch lernen konnte; als Nachweis gelten Deutschkurse einschlägiger Bildungseinrichtungen. Den Antrag stellt ihr möglichst vier Wochen vor Ablauf. Haltet die Bestätigung zur Einsicht bereit (USP).
  5. Aufenthaltsbewilligung abwarten. Das Au-pair darf erst arbeiten, wenn es die Aufenthaltsbewilligung übernommen hat (USP).
  6. Bei der ÖGK anmelden. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze genügt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (USP); eine private Unfallversicherung ersetzt sie nicht. Dazu kommen Beiträge an eine Betriebliche Vorsorgekasse nach dem BMSVG (Sozialministerium).

Was gehört in den Au-pair-Vertrag in Österreich?

Das HGHAG verlangt einen Dienstschein: Er hält die wesentlichen Rechte und Pflichten fest, beide unterschreiben, und das Au-pair bekommt eine Abschrift, auf Wunsch elektronisch (§ 2 Abs. 1 HGHAG). Das Muster dafür steht in der Anlage zum Gesetz; gleicht euren Vertrag damit ab, denn ob der Mustervertrag des AMS den Dienstschein ersetzt, sagen die verlinkten Seiten nicht. Beim Dienstantritt händigt ihr außerdem den Gesetzestext und den anzuwendenden Mindestlohntarif aus oder ein Merkblatt der Interessenvertretung (§ 2 Abs. 2 HGHAG).

Diese Punkte sollten im Vertrag zum Tarif passen:

  • Datum des Vertragsabschlusses, weil es den Tarif bestimmt
  • Wochenstunden inklusive Arbeitsbereitschaft
  • Entgelt pro Monat und die Sonderzahlungen (drei weitere Monatsentgelte)
  • euer Anteil an den Kosten des Deutschkurses
  • der freie Nachmittag und die freien Sonntage

Stundenaufstellung fürs Au-pair: Vorlage zum Kopieren

Bei der Entgeltauszahlung übergebt ihr dem Au-pair eine genaue, mit Datum versehene Abrechnung über die geleisteten Arbeitsstunden, das Entgelt und die Abzüge (Sozialministerium). Unterliegt das Arbeitsverhältnis dem BMSVG, gehören auch der Beitrag an die Betriebliche Vorsorgekasse und dessen Bemessungsgrundlage hinein (§ 7 des Tarifs).

AngabeEintrag
Abrechnung für (Monat, Jahr)
Datum der Abrechnung
Woche 1 (von, bis): Stunden
Woche 2 (von, bis): Stunden
Woche 3 (von, bis): Stunden
Woche 4 (von, bis): Stunden
Woche 5 (von, bis): Stunden
Geleistete Arbeitsstunden gesamt, inklusive Arbeitsbereitschaft
Entgelt brutto
Abzüge
Ausbezahlter Betrag
Beitrag an die Vorsorgekasse und Bemessungsgrundlage
Übergeben am, Unterschriften

§ 7 verlangt das Datum, die geleisteten Stunden, das Entgelt und die Abzüge; die Wochenzeilen, der ausbezahlte Betrag und die Unterschriften sind unser Vorschlag. Schreibt die Stunden täglich auf, dann stimmt die Summe am Monatsende. Stehen die Einsatzzeiten als Termine im Familienplaner, lest ihr sie in der Wochenansicht ab; zusammenzählen müsst ihr sie von Hand.

Checkliste: Was Gasteltern dokumentieren

  • Au-pair-Vertrag mit Abschlussdatum, von beiden unterschrieben
  • Nachweis der Deutschkenntnisse (A1-Zertifikat oder Schulzeugnis)
  • Anzeige beim AMS und Anzeigebestätigung, Ablaufdatum im Kalender
  • Termin vier Wochen vor Ablauf: Verlängerung beantragen
  • Anmeldung bei der ÖGK und Wahl der Vorsorgekasse
  • Gesetzestext und Mindestlohntarif beim Dienstantritt übergeben
  • Abrechnung zu jeder Auszahlung, eine Kopie für euch
  • Belege über besuchte Deutschkurse und euren Kostenanteil
    1. Dezember: Weihnachtsremuneration

Die Regeln der Nachbarländer zeigt der Vergleich der Au-pair-Arbeitszeiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für den Start hilft die Checkliste für die erste Woche mit dem Au-pair.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Au-pair in Österreich arbeiten?

Bei Verträgen, die ab 1. Jänner 2026 abgeschlossen wurden, höchstens 16,5 Stunden pro Woche einschließlich Arbeitsbereitschaft. Für Verträge aus dem Jahr 2025 gilt der Tarif 2025 mit 17 Stunden weiter.

Wie viel verdient ein Au-pair in Österreich 2026?

Mindestens 551,10 Euro brutto im Monat, dazu Wohnung und Verpflegung in der Gastfamilie. Im Jahr sind es 15 Monatsentgelte, davon zwei als Urlaubssonderzahlung und eines als Weihnachtssonderzahlung.

Bis wann muss die Gastfamilie das Au-pair beim AMS anzeigen?

Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS. Das betrifft Au-pairs aus Drittstaaten. Staatsangehörige von EU, EWR und der Schweiz brauchen keinen Aufenthaltstitel und beantragen spätestens vier Monate nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung.

Muss die Gastfamilie die Stunden des Au-pairs aufschreiben?

Ja. Bei der Entgeltauszahlung bekommt das Au-pair eine genaue, mit Datum versehene Abrechnung über die geleisteten Arbeitsstunden, das Entgelt und die Abzüge.

Wer zahlt den Deutschkurs des Au-pairs in Österreich?

Die Gastfamilie zahlt laut Mindestlohntarif mindestens die Hälfte der Kosten eines Deutschkurses oder eines vergleichbaren Bildungsangebots. Diese Ausgaben zählen nicht zum Entgelt.