Au-pair in der Schweiz: Arbeitszeit, Lohn und Regeln nach Herkunft und Kanton

Veröffentlicht am 11. Oktober 2026 · Geprüft am 11. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Ein Au-pair arbeitet in der Schweiz höchstens 30 Stunden pro Woche und hat einen ganzen freien Tag: So verlangt es Art. 48 VZAE für Au-pairs aus Drittstaaten, und Kantone wie Basel-Stadt wenden die Grenze auch auf die EU/EFTA an. Einen landesweiten Lohn gibt es nicht: Die Entschädigung richtet sich nach den Richtlinien der Kantone und Verbände (SEM-Weisungen, Ziffer 4.4.10). Alter, Dauer und Agenturpflicht hängen davon ab, ob euer Au-pair aus der EU/EFTA oder aus einem Drittstaat kommt (Stand Oktober 2026).

Welche Regeln gelten für ein Au-pair in der Schweiz?

Die Regeln stehen auf drei Ebenen:

Ziffer 4.4.10 der SEM-Weisungen verlangt:

  • Ein Elternteil betreut das Au-pair während mindestens der Hälfte seiner Arbeitszeit.
  • Die Gastfamilie und ihr regionales Umfeld sprechen eine andere Sprache als das Au-pair.
  • Der Sprachkurs in der Landessprache des Aufenthaltsorts ist Pflicht. Er muss vorgängig organisiert sein und mindestens 120 Stunden umfassen, die Kosten trägt die Gastfamilie.
  • Ein schriftlicher Vertrag hält Rechte und Pflichten fest, ein Exemplar geht an die zuständige Arbeitsmarktbehörde. Ihr versichert das Au-pair bei einer Schweizer Krankenkasse und übernehmt die Hälfte der Kosten.
  • Eigentliche Kindererziehung sowie Fremdsprachen- oder Nachhilfeunterricht sind ausgeschlossen. Art. 48 VZAE nennt als Tätigkeit leichte Haushaltsarbeiten und Kinderbetreuung und verlangt ein eigenes Zimmer bei der Gastfamilie.

Au-pair aus der EU/EFTA oder aus einem Drittstaat: Was ist anders?

PunktEU/EFTADrittstaat
Alter17 bis 30 Jahre18 bis 25 Jahre
Dauerein Jahr, um höchstens ein Jahr verlängerbar, insgesamt höchstens 24 Monatehöchstens 12 Monate, keine Verlängerung
Vermittlungkeine anerkannte Organisation nötigzwingend über eine nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz anerkannte Organisation
QuelleSEM-Weisungen zum freien Personenverkehr, Ziffer 4.7.3Art. 48 VZAE, SEM-Weisungen, Ziffer 4.4.10

Die 30 Wochenstunden nennen die Bundesweisungen für EU/EFTA-Au-pairs nicht ausdrücklich. Uri, Schwyz und Basel-Stadt schreiben sie aber auch für diese Gruppe vor.

Au-pair in der Schweiz: Arbeitszeit, Ferien und Lohn nach Kanton

Kanton (Stand der Quelle)ArbeitszeitFreie TageFerienLohn
Basel-Stadt (28. Juli 2026)5 Std. pro Tag, 30 pro Woche1 Tag pro Woche, 1 Sonntag pro Monat4 Wochen, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5mindestens 700 Franken netto
Schwyz (12. Dezember 2019)5 Std. pro Tag, 30 pro Woche1 Tag pro Woche, 1 Sonntag pro Monat4 Wochen, bis zum 20. Altersjahr 5mindestens 650 Franken netto pro Monat
Freiburg (2016)5 Std. pro Tag, 30 pro Woche1 ganzer Tag pro Woche, 1 Sonntag pro Monatkeine AngabeVerweis auf den Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst
Genf (2023)30 Std. pro Woche, Präsenzzeit eingerechnet1 ganzer Tag pro Woche, mindestens 2 Sonntage pro Monat5 Wochen bis 20 Jahre, danach 4Volljährige: kantonaler Mindestlohn
Zürich (ohne Datum)höchstens 30 Std.1 Tag pro Wochekeine Angabekein Betrag, Auskunft beim Sekretariat der Tripartiten Kommission
Uri (Januar 2021, nur EU/EFTA)höchstens 30 Std. pro Woche1 ganzer Tag pro Wochekeine Angabenach kantonalen Richtlinien und jenen der Verbände

In Basel-Stadt gilt Kinderbetreuung am Abend als Arbeitszeit (bs.ch). In Genf zählt die Zeit, in der das Au-pair zu Hause anwesend sein muss, zu den 30 Stunden, der Sprachkurs dagegen nicht (ge.ch). Wie Deutschland und Österreich die Stunden zählen, steht im Vergleich der Au-pair-Arbeitszeiten.

Wo findet ihr den Au-pair-Lohn für euren Kanton?

Die zuständige Stelle heisst in jedem Kanton anders: In Basel-Stadt gehen Gesuche für EU/EFTA-Au-pairs ans Amt für Wirtschaft und Arbeit (bs.ch), die Schwyzer Richtlinien stammen vom Amt für Arbeit, das Urner Merkblatt vom Amt für Arbeit und Migration. In Zürich gibt das Sekretariat der Tripartiten Kommission Lohnauskunft (Merkblatt). Sucht auf der Website eures Kantons nach «Au-pair» und «Merkblatt» oder «Richtlinien». Mehrere Dokumente in der Tabelle sind Jahre alt: Fragt nach, ob der Betrag noch gilt, und klärt diese Punkte:

  1. Wie hoch ist der Netto-Mindestlohn?
  2. Gibt es eine Höchstarbeitszeit pro Tag?
  3. Zählt Kinderhüten am Abend zur Arbeitszeit?
  4. Wie viele Sonntage pro Monat sind frei, wie viele Wochen Ferien gibt es?
  5. Wie viel darf der betreuende Elternteil ausser Haus arbeiten? Basel-Stadt bewilligt kein Au-pair, wenn die haushaltführende Person mehr als 22 Stunden pro Woche erwerbstätig ist (bs.ch).

Au-pair-Lohn in der Schweiz: Sackgeld, AHV und Naturallohn

Im Alltag heisst es Sackgeld, in den amtlichen Texten ist es Lohn: Die SEM-Weisungen sprechen von einer monatlich auszubezahlenden Netto-Mindestentschädigung, Basel-Stadt vom Nettolohn. Für euch als Arbeitgeber heisst das:

  • AHV: Das AHV-Merkblatt 2.06 (Stand 1. Januar 2026) zählt Au-pairs zur Hausdienstarbeit. Beiträge sind unabhängig von der Lohnhöhe geschuldet, auf Barlohn und Naturallohn. Beide Seiten zahlen je 5,3 % AHV/IV/EO und 1,1 % ALV. Für Jahrgang 2009 und jünger rechnet ihr 2026 keine Beiträge ab.
  • Naturallohn: Volle Verpflegung und Unterkunft setzt dasselbe Merkblatt mit 33 Franken pro Tag oder 990 Franken pro Monat an.
  • Netto und brutto: Einen vereinbarten Nettolohn rechnet ihr in den Bruttolohn um, die Ausgleichskassen haben dafür Online-Rechner (Merkblatt 2.06, Ziffer 6).
  • Unfallversicherung: Sie ist für Hausdienstpersonal Pflicht und schliesst ab acht Arbeitsstunden pro Woche Nichtberufsunfälle ein (Merkblatt 2.06, Ziffer 9). Eine Krankenversicherung mit Unfalleinschluss genügt laut dem Zürcher Merkblatt nicht.

Zum Lohn kommen der Sprachkurs und die Hälfte der Krankenkassenkosten (SEM-Weisungen). Basel-Stadt und Schwyz verlangen ausserdem, dass ihr die Reisekosten bezahlt. In Genf gilt für volljährige Au-pairs der kantonale Mindestlohn (ge.ch), seit dem 1. Januar 2026 sind das 24.59 Franken pro Stunde.

Au-pair oder Nanny: Wo zieht Zürich die Grenze?

Das Sekretariat der Tripartiten Kommission des Kantons Zürich prüft eine Au-pair-Anstellung an diesen Kriterien: Alter 18 bis höchstens 30 Jahre, höchstens 30 Stunden, ein freier Tag pro Woche, ein Elternteil während mindestens der Hälfte der Arbeitszeit im Haushalt, Sprachkurs, Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit, eigenes Zimmer bei der Gastfamilie. Ein Wochenplan mit mehr als 30 Stunden erfüllt sie nicht. Sind die Kriterien nicht vollständig erfüllt, unterstellt das Sekretariat die Anstellung und damit die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten dem Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes (Merkblatt).

Dessen zwingende Mindestlöhne liegen seit dem 1. Januar 2026 zwischen 20.35 Franken (ungelernt) und 24.55 Franken (gelernt mit EFZ) pro Stunde (AHV-Merkblatt 2.06, Ziffer 17). Er gilt ab durchschnittlich fünf Wochenstunden, nicht im Kanton Genf und nicht für Personen, die hauptsächlich für die Kinderbetreuung zuständig sind (SECO-Information, Stand 1. Januar 2026).

Au-pair innerhalb der Schweiz: Was gilt für Jugendliche aus dem Inland?

Art. 48 VZAE und die SEM-Weisungen regeln die Zulassung von Au-pairs aus dem Ausland. Jugendliche, die schon in der Schweiz wohnen, vermittelt Pro Filia in eine andere Sprachregion: ab 15 Jahren, mit 30 bis 40 Arbeitsstunden pro Woche an fünf Tagen und einem Lohn zwischen 500 und 810 Franken pro Monat.

Checkliste: Au-pair in der Schweiz anstellen

Die Punkte stammen aus Art. 48 VZAE, den SEM-Weisungen und dem AHV-Merkblatt 2.06:

  • Herkunft geklärt: EU/EFTA (17 bis 30 Jahre) oder Drittstaat (18 bis 25 Jahre, Organisation Pflicht)
  • Kantonales Merkblatt gelesen: Mindestlohn, Stunden pro Tag, freie Sonntage, Ferien
  • Sprachkurs mit mindestens 120 Stunden gebucht, Bestätigung liegt vor
  • Wochenplan steht: höchstens 30 Stunden, ein ganzer freier Tag, ein Elternteil mindestens die Hälfte der Zeit da
  • Schriftlicher Vertrag mit Rechten und Pflichten beider Seiten, eigenes Zimmer bereit
  • Bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet, Unfallversicherung und Krankenkasse abgeschlossen

Für den Wochenplan gibt es eine Vorlage zum Kopieren. Wer ihn lieber im Kalender führt: Im Familienplaner tragt ihr die Arbeitsblöcke als Termine ein, und über den Kalender-Feed (iCal) abonniert das Au-pair den Familienkalender im eigenen Handy-Kalender, nur lesend. Die Stunden zählt ihr selbst zusammen. Für den Start hilft die Checkliste zur ersten Woche mit dem Au-pair.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Au-pair in der Schweiz arbeiten?

Für Au-pairs aus Drittstaaten gilt bundesweit: höchstens 30 Stunden pro Woche und ein ganzer freier Tag. Die Merkblätter von Uri, Schwyz und Basel-Stadt nennen die 30 Stunden auch für Au-pairs aus der EU/EFTA. Basel-Stadt, Schwyz und Freiburg begrenzen die Arbeit zusätzlich auf 5 Stunden pro Tag.

Wie viel Lohn bekommt ein Au-pair in der Schweiz?

Einen landesweiten Betrag gibt es nicht, der Bund verweist auf die Richtlinien der Kantone und Verbände. Basel-Stadt verlangt mindestens 700 Franken Nettolohn, Schwyz nennt in Richtlinien von 2019 mindestens 650 Franken netto pro Monat, in Genf gilt für Volljährige der kantonale Mindestlohn.

Ist das Sackgeld eines Au-pairs AHV-pflichtig?

Ja. Das AHV-Merkblatt 2.06 zählt Au-pairs zur Hausdienstarbeit, und dort sind Beiträge unabhängig von der Lohnhöhe geschuldet, auf Barlohn und Naturallohn. Für Jahrgang 2009 und jünger rechnet ihr 2026 keine Beiträge ab.

Braucht es für ein Au-pair in der Schweiz eine Agentur?

Für Au-pairs aus Drittstaaten ja: Die Vermittlung muss über eine in der Schweiz anerkannte Organisation laufen. Für Au-pairs aus der EU/EFTA gilt diese Pflicht nicht.

Wie alt darf ein Au-pair in der Schweiz sein?

Au-pairs aus der EU/EFTA müssen 17 bis 30 Jahre alt sein, Au-pairs aus Drittstaaten 18 bis 25 Jahre.