Au-pair in Deutschland: Arbeitszeit, Taschengeld, Urlaub und Pflichten der Gastfamilie

Veröffentlicht am 11. Oktober 2026 · Geprüft am 11. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Die Arbeitszeit eines Au-pairs in Deutschland beträgt höchstens 6 Stunden am Tag und 30 Stunden pro Woche, Kinderbetreuung und Babysitten eingerechnet. Dafür stehen ihm 280 Euro Taschengeld im Monat, mindestens 1,5 freie Tage pro Woche und bei einem vollen Jahr vier Wochen bezahlter Urlaub zu. So steht es im Merkblatt „Au-pair in deutschen Familien“ (Ausgabe April 2023) und im Mustervertrag (Fassung 10/2023) der Bundesagentur für Arbeit (BA), beide abgerufen im Oktober 2026.

Au-pair-Regeln in Deutschland im Überblick

Alle Angaben: Stand Oktober 2026.

ThemaWas giltQuelle
ArbeitszeitHöchstens 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich, Kinderbetreuung und Babysitting eingerechnetMerkblatt, 1.3, Mustervertrag, E
ÜberstundenNur aus besonderem Anlass und nach vorheriger Absprache, Ausgleich in ZeitMerkblatt, 1.3
FreizeitMindestens 1,5 volle Ruhetage und vier freie Abende pro Woche, mindestens ein freier Sonntag im MonatMerkblatt, 1.3
UrlaubVier Wochen bezahlt bei einem vollen Jahr, sonst zwei Werktage je vollem MonatMerkblatt, 1.4
Taschengeld280 Euro im Monat, unabhängig von der Dauer der HausarbeitszeitMerkblatt, 1.7
SprachkursInsgesamt mindestens 840 Euro, etwa als 70 Euro im Monat, soweit die Ausgaben tatsächlich anfallen; dazu die Fahrtkosten zum KursMerkblatt, 1.6
Unterkunft und EssenUnentgeltlich, grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung, gemeinsame MahlzeitenMerkblatt, 1.5
VersicherungKranken- und Unfallversicherung, auch für Schwangerschaft und Geburt; alle Beiträge zahlt die GastfamilieMerkblatt, 1.8
DauerMindestens sechs Monate, höchstens ein Jahr; eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nicht möglichMerkblatt, 1.2
AlterAu-pairs aus Drittstaaten: mindestens 18, beim Antrag auf den Aufenthaltstitel noch nicht 27Merkblatt, 2.1, Mustervertrag, Vorbemerkung, § 12 BeschV
VertragSchriftlich und vor BeginnMerkblatt, 5

Arbeitszeit: Wie viele Stunden darf ein Au-pair in Deutschland arbeiten?

Höchstens 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich, alle Aufgaben im Haushalt und die Beaufsichtigung der Kinder eingeschlossen (Merkblatt, 1.3).

  • Babysitten am Abend zählt mit. Der Mustervertrag der BA nennt die Stunden pro Tag ausdrücklich „einschließlich Babysitting“.
  • Das eigene Zimmer zählt nicht. Es aufzuräumen und sauber zu halten ist keine Hausarbeitszeit (Merkblatt, 1.3).
  • Der Sprachkurs liegt in der Freizeit (Merkblatt, 1.6). Ihr müsst das Au-pair dafür freistellen, ebenso für Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen (Merkblatt, 1.3).
  • Überstunden brauchen einen besonderen Anlass und eine vorherige Absprache und müssen in Zeit ausgeglichen werden; eine Bezahlung sieht das Merkblatt nicht vor (Merkblatt, 1.3).

§ 12 der Beschäftigungsverordnung nennt keine Stundenzahl, er regelt nur Alter, Höchstdauer und Sprache. Die 30 Stunden sind eine Vorgabe der BA. Sie wirkt über das Zustimmungsverfahren: Ein Au-pair aus einem Drittstaat darf nur arbeiten, wenn die BA der Beschäftigung zugestimmt hat (Merkblatt, 4.2, BA: Au-pair). Au-pairs aus EU- und EWR-Staaten und aus der Schweiz brauchen keine Genehmigung (Merkblatt, 4.1).

Welche Aufgaben darf ein Au-pair übernehmen?

Hauptaufgabe ist, euch bei der Betreuung der Kinder zu unterstützen (Merkblatt, 1.1). Zum Alltag zählt das Merkblatt: jüngere Kinder beaufsichtigen, sie in Kindergarten oder Schule begleiten und mit ihnen spielen, bei leichter Hausarbeit mithelfen (Wohnung in Ordnung halten, Wäsche waschen und bügeln), Frühstück und einfache Mahlzeiten zubereiten, die Wohnung hüten und Haustiere betreuen. Kranken- und Altenpflege gehören nicht dazu. Der Mustervertrag lässt nur leichte Haushaltsarbeiten und Kinderbetreuung zu.

Urlaubsanspruch und Freizeit: Wie viele freie Tage hat ein Au-pair?

Pro Woche stehen dem Au-pair mindestens 1,5 volle Ruhetage zu. Sie müssen nicht am Wochenende liegen, aber mindestens ein Sonntag im Monat ist frei. Dazu kommen mindestens vier freie Abende pro Woche (Merkblatt, 1.3). Die 1,5 Tage gelten für Verträge ab dem 1. Mai 2023, vorher war es ein Tag (BA: Au-pair). Diesen einen Ruhetag nennt familienportal.de im Oktober 2026 noch immer.

Bleibt das Au-pair ein volles Jahr, hat es vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub, sonst zwei Werktage für jeden vollen Monat (Merkblatt, 1.4). Bei zehn Monaten ergibt das 20 Werktage (eigene Rechnung). Fährt das Au-pair mit in euren Familienurlaub, zählt das nur dann als sein Urlaub, wenn es lediglich unwesentliche Aufgaben übernimmt und keine Anwesenheitspflicht hat. Bleibt es zu Hause, darf es in dieser Zeit nicht bei einer anderen Familie arbeiten (Merkblatt, 1.4).

Kommt euer Au-pair über eine Agentur mit RAL-Gütezeichen, verlangt sie von Gasteltern mehr: Die 1,5 freien Tage hängen zusammen und fallen mindestens einmal im Monat auf ein Wochenende, gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen, und Sonntage gelten im Urlaub nicht als Urlaubstage (RAL-GZ 112, Ausgabe Februar 2022).

Au-pair-Taschengeld und Kosten: Was zahlt die Gastfamilie?

  • Taschengeld: 280 Euro im Monat (Stand Oktober 2026), egal wie viele Stunden das Au-pair mithilft. An- und Rückreise zahlt in der Regel das Au-pair selbst (Merkblatt, 1.7).
  • Sprachkurs: insgesamt mindestens 840 Euro, als Pauschale von 70 Euro im Monat oder einmalig, dazu die Fahrtkosten zum nächstgelegenen geeigneten Deutschkurs. Die Pflicht besteht laut BA nur, soweit die Ausgaben tatsächlich anfallen (Merkblatt, 1.6). Nach den RAL-Güteregeln steht der Betrag dem Au-pair auch in kursfreien Monaten zu (RAL-GZ 112).
  • Versicherung: Kranken- und Unfallversicherung, die auch Schwangerschaft und Geburt abdeckt; alle Beiträge zahlt ihr. Sozialversicherungspflichtig ist das Au-pair-Verhältnis nicht, eine Betriebsnummer braucht ihr nicht. Eine Haftpflichtversicherung empfehlen viele Agenturen (Merkblatt, 1.8).

Zwölf Monate Taschengeld sind 3.360 Euro, mit dem vollen Sprachkursbetrag 4.200 Euro (eigene Rechnung). Versicherung, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung kommen dazu.

Was gilt, wenn das Au-pair krank wird?

Ihr sorgt laut Mustervertrag weiter für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Pflege, bis die erforderlichen Regelungen getroffen sind. Zum Taschengeld bei Krankheit sagen Merkblatt und Mustervertrag der BA nichts. Die RAL-Güteregeln sehen vor, dass es bis zum Vertragsende weiterläuft, längstens sechs Wochen (RAL-GZ 112).

Au-pair-Gastfamilie: Pflichten als Checkliste vor dem Start

  • In eurem Haushalt lebt ständig mindestens ein Kind unter 18, und ihr seid mit dem Au-pair nicht verwandt (Merkblatt, 2.4).
  • Au-pair aus einem Drittstaat: In eurer Familie wird Deutsch als Muttersprache gesprochen, und mindestens ein Erwachsener hat die deutsche, eine EU-/EWR- oder die Schweizer Staatsangehörigkeit. Wird Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die BA zustimmen, wenn das Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt (Merkblatt, 4.2).
  • Das Au-pair spricht Deutsch mindestens auf Niveau A1 (Merkblatt, 2.2).
  • Der schriftliche Vertrag ist vor Beginn unterschrieben (Merkblatt, 5), zum Beispiel der Mustervertrag der BA.
  • Eine Kündigungsfrist ist vereinbart. Der Mustervertrag sieht zwei Wochen vor, bei schwerer Verfehlung die sofortige Lösung (Mustervertrag, F). Ohne vereinbarte Frist lässt sich das Verhältnis vorzeitig grundsätzlich nur einvernehmlich lösen (Merkblatt, 5).
  • Drittstaat: Das Visum ist vor der Einreise beantragt; Ausnahmen für einzelne Staaten nennt das Merkblatt. Es wird in der Regel für drei Monate ausgestellt, vor Ablauf beantragt das Au-pair die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde (Merkblatt, 4.2).
  • Die Kranken- und Unfallversicherung ist abgeschlossen (Merkblatt, 1.8).
  • Zimmer eingerichtet, Deutschkurs herausgesucht, Wochenplan für die ersten Tage geschrieben.

Au-pair-Wochenplan: Wie haltet ihr die 30 Stunden im Alltag ein?

Die Einteilung der Stunden richtet sich nach euren Gewohnheiten, das Merkblatt erwartet aber eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf (Merkblatt, 1.3). Ein schriftlicher Wochenplan macht die Grenzen sichtbar: Einsatzblöcke mit Uhrzeit, die vier freien Abende, die 1,5 freien Tage und die Summe je Tag und Woche. Eine Tabelle zum Kopieren steht in der Au-pair-Wochenplan-Vorlage.

Im Familienplaner tragt ihr die Einsatzzeiten als Termine in den gemeinsamen Wochenkalender ein, auch per Schnelleingabe wie „Kita abholen Emma Dienstag 15 Uhr“. Über den Kalender-Feed (iCal) abonniert euer Au-pair den Familienkalender in Apple Kalender, Google Kalender oder Outlook und sieht die Termine nur lesend auf dem eigenen Handy. Die Feiertage eures Bundeslands stehen im Kalender, die Wochenstunden zählt ihr selbst zusammen.

Au-pair in Österreich und der Schweiz: andere Regeln

Österreich

Für Verträge ab 1. Jänner 2026 gilt der Mindestlohntarif 2026 mit einem Entgelt von mindestens 551,10 Euro brutto im Monat. Die Arbeitszeit darf einschließlich Arbeitsbereitschaft höchstens 16,5 Stunden pro Woche betragen, und im Jahr sind 15 Monatsentgelte fällig (Sozialministerium, Stand 1. Jänner 2026). Mehr dazu: Au-pair in Österreich.

Schweiz

Für Au-pairs aus Drittstaaten nennt das Bundesrecht höchstens 30 Stunden pro Woche und einen ganzen freien Tag (Art. 48 VZAE). Der Lohn hängt vom Kanton ab: Basel-Stadt nennt mindestens 700 Franken netto im Monat (Basel-Stadt). Mehr dazu: Au-pair in der Schweiz.

Häufige Fragen

Zählt Babysitten am Abend zur Arbeitszeit des Au-pairs?

Ja. Der Mustervertrag der Bundesagentur für Arbeit rechnet Babysitting ausdrücklich in die Höchstgrenzen von 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich ein.

Darf ein Au-pair mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten?

Nur aus besonderem Anlass und nach vorheriger Absprache. Die Überstunden müssen laut Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zeitlich ausgeglichen werden, und das Taschengeld von 280 Euro ist unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit.

Zählt der Familienurlaub als Urlaub des Au-pairs?

Nur wenn das Au-pair dabei lediglich unwesentliche Aufgaben übernimmt und keine Anwesenheitspflicht hat. Betreut es unterwegs die Kinder, zählt die Reise nicht als sein eigener Urlaub.

Muss die Gastfamilie Sozialversicherungsbeiträge für das Au-pair zahlen?

Nein. Laut Bundesagentur für Arbeit unterliegt das Au-pair-Verhältnis nicht der Sozialversicherungspflicht, und eine Betriebsnummer ist nicht nötig. Die Gastfamilie muss aber eine Kranken- und Unfallversicherung abschließen, die auch Schwangerschaft und Geburt abdeckt, und alle Beiträge tragen.

Wie lange darf ein Au-pair in Deutschland bleiben?

Mindestens sechs Monate und höchstens ein Jahr. Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist laut Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich, auch wenn das Jahr nicht ausgeschöpft wurde.